März

13Mrz2020

13.3.2020

Liebe Eltern,

sicher haben Sie bereits aus den Medien erfahren, dass aufgrund der aktuellen Lage ab Montag, den 16. März 2020 an allen hessischen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden wird.

Am Montag haben die Kinder und die KollegInnen unserer Schule im ersten Block noch einmal Gelegenheit, zusammenzukommen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen und Unterrichtsmaterial weiterzugeben bzw, mitzunehmen. Nach dem ersten Block, also ab 9.35 Uhr, werden die Kinder wieder entlassen.

Sollte Ihr Kind am Montag nicht mehr in die Schule kommen, werden wir andere Wege überlegen und finden, wie das Material und entsprechende Anweisungen zu Ihrem Kind gelangen können. Sicher wird am Montag nicht direkt ein Aufgabenpool für drei Wochen weiterzugeben sein. Wir Lehrkräfte werden auch hierzu weitere Ideen entwickeln und Sie informieren.

Sollten Sie als Eltern zu einer Berufsgruppe gehören, die als Funktionsträgergruppe bezeichnet wird, dann haben Ihre Kinder ein Anrecht auf eine Notbetreuung (genaue Liste im Anhang).

Bitte teilen Sie uns per Mail (nibelungenschule-heppenheim@kreis-bergstrasse.de) schnellstmöglich mit, wenn Sie zu diesen Berufsgruppen gehören, damit wir die vormittägliche Betreuung rechtzeitig und gut organisieren können.

Nach aktuellem Kenntnisstand gilt dies auch für die nachmittägliche  Betreuung.

 

Seien Sie herzlich gegrüßt und bleiben Sie gesund!

 

Pia Hölzel

 

 

 

Anlage

Funktionsträger dieses Schreibens sind Personen in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung
  • Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes o Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung
  • Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes
  • Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes
  • Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten imSinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
  •  Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
  • Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: poststelle.hkm@kultus.hessen.de Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099 Internet: www.kultusministerium.hessen.de