April

24Apr2020

Entgegen der Information des Elternbriefes vom 23.04.2020 müssen wir heute nun mitteilen, dass der Unterricht für die Vierten Klassen doch noch nicht am kommenden Montag, den 27.04.2020 startet. Der Hintergrund sowie weitere Informationen entnehmen Sie der Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums:

Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe der genannten Schulen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden. Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.
Der VGH betrachtet die Ungleichbehandlung der 4. Jahrgangsstufe gegenüber höheren Jahrgangsstufen als nicht dadurch gerechtfertigt, dass ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen. Die in den verbleibenden Wochen des Schulhalbjahrs noch zu erbringenden Leistungen seien für die weitere schulische Laufbahn dieser Schülerinnen und Schüler ohne Bedeutung.
„Als irrelevant sieht der VGH den Gesichtspunkt an, dass die geplante Präsenzbeschulung dazu beitragen sollte, gerade für die Viertklässler eine angehende Normalität mit möglichst stabilen Strukturen und einen bestmöglichen Übergang in die weiterführenden Schulen zu schaffen“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum heutigen Beschluss. „Die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die 4. Klassen der Grundschule analog zu den Abschlussklassen anderer Schulformen als erster Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist bzw. war ein gemeinsamer Beschluss der Länder und der Bundesregierung. Wir hätten diese Entscheidung nicht mitgetragen, wenn wir sie nicht auf Basis einer intensiven Vorbereitung mit gutem Gewissen hätten vertreten können. Wann bzw. in welchen Schritten nun die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Grundschule und in weiteren Jahrgangsstufen stattfindet, werden wir jetzt auf Basis der nächsten Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin entscheiden.“
Damit Sie immer über die aktuellen Ereignisse informiert sind, können Sie auch die Internetpräsenz des Hessischen Kultusministeriums besuchen.

16Apr2020

Liebe Eltern,

seit gestern haben wir nun ein wenig Klarheit darüber, wie es nach den Osterferien weitergeht – zunächst nämlich nicht!

Dies bedeutet auch, dass der für Montag, den 20. April geplante „Schultag für die zukünftigen Erstklasskinder“ unserer Schule nicht stattfinden kann. Wir werden uns überlegen, welche Alternativen es hierzu gibt und wann wir diese durchführen können.

Aus aktueller Sicht wird die Notbetreuung der Schule weitergehen bzw. eventuell auch erweitert werden. Die Bedingungen hierfür werden sicher zeitnah durch das Kultusministerium definiert werden. Sobald wir Informationen haben, leiten wir diese an Sie weiter.

Bitte informieren Sie uns per Mail vor Montag, welches Ihrer Kinder unter den zur Zeit noch geltenden Bedingungen (systemrelevante Berufe nach aktueller Definition) zur Notbetreuung kommen wird.

Grundsätzlich gilt, dass wir neue Informationen schnellstmöglich an Sie weiterleiten, denn außer dass wir am kommenden Montag nicht regulär starten, ist weiterhin noch vieles unklar und bedarf der Planung. Die Grundlagen für diese Planung wird uns das Kultusministerium in den nächsten Tagen liefern. Davon gehen wir aus. Sobald möglich, erhalten Sie, liebe Eltern weitere Informationen.

Die KlassenlehrerInnen werden sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind gesund und bleiben es!

Seien Sie herzlich gegrüßt, Pia Hölzel